Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Lieferungs-, Leistungs- und Zahlungsbedingungen der ARTUS Gesellschaft für Brand- und Wasserschadensanierung mbH (nachfolgend die „ARTUS")
1. Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(1) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend als „AGB“ bezeichnet) finden Anwendung auf sämtliche Verträge, die ARTUS mit Kunden als Auftraggeber und sich darin zu Lieferungen oder anderweitigen Leistungen verpflichtet.
(2) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen ARTUS und dem Kunden als Auftraggeber, der Verbraucher (§ 13 BGB), Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Diese AGB gelten auch für juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen im Sinne des § 310 Abs. 1 Satz 1 BGB.
(4) Soweit es sich bei dem Auftraggeber um Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, gelten diese AGB auch für künftige Verträge, soweit es sich um Geschäfte gleicher Art handelt.
(5) Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung. Der Einbeziehung der AGB des Auftraggebers wird ausdrücklich widersprochen. Dies gilt nicht, wenn ARTUS der Geltung der AGB des Auftraggebers schriftlich zugestimmt hat.
(6) Zur besseren Lesbarkeit wird in diesen AGB das generische Maskulinum verwendet. Die in diesen AGB verwendeten Personenbezeichnungen beziehen sich – sofern nicht anders kenntlich gemacht – auf alle Geschlechter.
(7) Vertragssprache ist Deutsch.
2. Angebot und Annahme
(1) ARTUS übermittelt dem Auftraggeber ein Vertragsangebot in Textform. ARTUS gibt keine Angebote ab, die nicht mindestens dem Textformerfordernis genügen, insbesondere gibt ARTUS keine Angebote in Form einer mündlichen Abrede ab.
(2) Für Unternehmer gilt: Angebote von ARTUS sind bis zur Annahme durch den Auftraggeber freibleibend.
(3) Änderungen und Ergänzungen des Angebots durch ARTUS oder den Auftraggeber bedürfen mindestens der Textform und gelten als neues Angebot und bedürfen der Annahme durch den jeweiligen Vertragspartner.
3. Ausführung von Aufträgen
(1) Verbindliche Ausführungsfristen bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung der Parteien mindestens in Textform.
(2) Soweit zwischen den Parteien keine verbindlichen Ausführungsfristen vereinbart wurden, bemüht sich ARTUS unverzüglich, spätestens aber 12 Werktage nach Aufforderung durch den Auftraggeber mit den Arbeiten zu beginnen. Dies gilt nicht, wenn der Auftraggeber erforderliche Genehmigungen nicht eingeholt hat und ARTUS sich nicht zur Einholung der Genehmigungen verpflichtet hat oder wenn eine anderweitige erforderliche Mitwirkung des Auftraggebers unterblieben ist.
(3) Soweit der Auftraggeber das Überschreiten einer Ausführungsfrist zu vertreten hat, trägt der Auftraggeber hierfür die dadurch verursachten Mehrkosten. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber ARTUS während der Ausführung von Arbeiten oder anderweitig vereinbarter Leistungen mit zusätzlichen Leistungen beauftragt und die Überschreitung einer Ausführungsfrist dadurch bedingt ist.
(4) Soweit ARTUS die Instandsetzung eines Objektes vertraglich schuldet und die Instandsetzung nicht ordnungsgemäß erfolgen kann, weil der Auftraggeber entweder den Zugang zu dem Objekt zum vereinbarten Objekt schuldhaft nicht gewährt oder der Mangel des Objektes nach dem jeweiligen Stand der Technik nicht gefunden, beseitigt oder nicht in wirtschaftlich sinnvoller Weise beseitigt werden kann, ist der Auftraggeber gegenüber ARTUS zum Ersatz entstandener Aufwendungen verpflichtet, soweit diese nicht in den Verantwortungs- und Risikobereich von ARTUS fallen.
(5) Der Auftraggeber ist dazu verpflichtet, ARTUS erforderliche Gas-, Wasser-, Abwasser- oder Stromanschlüsse unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.
(6) ARTUS ist berechtigt, Dritte mit der Erfüllung der vertraglich übernommenen Leistungspflichten zu beauftragen.
4. Abnahme und Gefahrübergang
(1) ARTUS trägt die Gefahr des zufälligen Untergangs der Leistung bis zur Abnahme der Werkleistung.
(2) Der Auftraggeber ist zur Abnahme der Leistung verpflichtet, soweit es sich um eine fertiggestellte Werkleistung handelt und ARTUS die Abnahme nach Fertigstellung verlangt. Die Abnahme erfolgt mittels eines schriftlichen Protokolls, welches durch ARTUS und den Auftraggeber unterzeichnet wird.
(3) Der Auftraggeber kann die Abnahme nur bei Vorliegen eines wesentlichen Mangels verweigern.
(4) Wenn ARTUS keine Abnahme verlangt, gilt die Leistung gegenüber Unternehmern mit Ablauf von 12 Werktagen nach schriftlicher Mitteilung über die Fertigstellung als abgenommen. Gegenüber Verbrauchern kann ARTUS ebenfalls eine angemessene Frist zur Erklärung der Abnahme setzen und in Textform auf die Folgen einer nicht erklärten oder ohne Angabe von Mängeln verweigerten Abnahme hinweisen. Nach Ablauf der Frist gilt die Leistung sodann auch gegenüber Verbrauchern als abgenommen.
5. Gewährleistung
(1) Ein Leistungserfolg ist nur geschuldet, wenn die Parteien dies ausdrücklich vereinbart haben.
(2) Die Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
(3) ARTUS unterliegt keiner Mängelbeseitigungspflicht für solche Mängel, die nach Abnahme durch falsche Bedienung oder gewaltsame Einwirkung des Auftraggebers oder durch Dritte sowie durch Abnutzung oder Verschleiß im gewöhnlichen Umfang zustande kommen und/oder soweit ARTUS der Zugang zu dem Objekt zum vereinbarten Zeitpunkt schuldhaft nicht gewährt wurde.
6. Haftung und Verjährung
Ansprüche des Auftraggebers auf Schadenersatz sind ausgeschlossen mit folgenden Ausnahmen:
(1) ARTUS haftet bei von ARTUS zu vertretender Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit und bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung der gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder einfachen Erfüllungsgehilfen. ARTUS haftet bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, wobei die Haftung auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersagbaren Schaden begrenzt ist. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertraut und auch vertrauen darf.
(2) Die vorbezeichnete Haftungsbegrenzung gilt nicht, wenn ARTUS einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat.
(3) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
(4) Soweit der Auftraggeber ARTUS mit Reparatur-, Ausbesserungs-, Instandhaltungs-, Einbau-, Erneuerungs- oder Umbauarbeiten an einem bereits errichteten Bauwerk beauftragt hat und die Arbeiten nach Umfang und Art keine wesentliche Bedeutung für die Konstruktion, den Bestand, die Erhaltung oder die Benutzbarkeit des Gebäudes haben, verjähren die Mängelansprüche des Auftraggebers in Abweichung zu § 634a Abs.1 Nr. 1 BGB nach einem Jahr. Dies gilt nicht, wenn das Gesetz zwingend eine längere Verjährungsfrist vorsieht, also zum Beispiel, wenn ARTUS einen Mangel arglistig verschwiegen hat oder bei Schäden, die ARTUS oder Erfüllungsgehilfen von ARTUS grob fahrlässig verursacht haben sowie bei vorsätzlich oder fahrlässig verursachten Schäden des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
(5) Gegenüber Unternehmern gelten die vorstehenden Verjährungsfristen zudem für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Auftraggebers, soweit die Anwendung der gesetzlichen Verjährungsfristen im Einzelfall nicht zu einer kürzeren Verjährungsfrist führt.
(6) Schadensersatzansprüche des Auftraggebers nach Abs. 2 dieser Regelungen verjähren ungeachtet der vorstehenden Regelungen stets entsprechend der gesetzlichen Verjährungsvorschriften.
7. Preise
(1) Die Preise von ARTUS verstehen sich auch ohne gesonderte Kennzeichnung in EURO und ab der jeweils ausführenden Niederlassung von ARTUS. Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Auftragserteilung.
(2) Arbeitsstunden an Sonn- oder Feiertagen sowie in der Nacht (20:00 Uhr bis 6:00 Uhr) werden mit ortsüblichen Zuschlägen berechnet, soweit die Arbeitsstunden zu dem jeweiligen Zeitpunkt erforderlich gewesen sind.
(3) Für Verbraucher gilt: Es gelten die Preise zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Alle Preise verstehen sich in Euro und sind Bruttopreise, d.h. sie beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer und sonstige Preisbestandteile. Preisangaben gegenüber Unternehmen verstehen sich exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(4) Beträgt die vereinbarte Frist zur Erbringung der Leistung mehr als vier Monate ab Vertragsschluss, ist ARTUS berechtigt, die Preise nach seiner am Tag der Dienstleistung und Lieferung geltenden Preisliste zu berechnen.
8. Zahlungsbedingungen und Verzug
(1) Rechnungen sind sofort fällig. Soweit die Leistung abgenommen werden muss, sind Rechnungen nach Abnahme sofort fällig.
(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Rechnungsbetrag jeweils innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu begleichen.
(3) ARTUS ist berechtigt, Abschlagsrechnungen in Höhe des Wertes der bereits erbrachten und nach dem Vertrag geschuldeten Leistungen zu erstellen, soweit der Gesamtbetrag der Abschlagszahlungen 90 Prozent der vereinbarten Gesamtvergütung einschließlich der Vergütung für Nachtragsleistungen nicht übersteigt. ARTUS ist ebenfalls berechtigt, Rechnungen für Nachtragsleistungen zu stellen.
(4) Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen. Gegenüber Verbrauchern gilt dies nur insoweit Ansprüche des Verbrauchers aus oder im Zusammenhang mit der Ausübung eines gesetzlichen Widerrufsrechts hierdurch nicht betroffen sind.
9. Eigentumsvorbehalt
(1) ARTUS behält sich das Eigentum an sämtlichen Liefergegenständen bis zum Erhalt der vollständigen vereinbarten Vergütung durch den Auftraggeber vor.
(2) Soweit es sich bei dem Auftraggeber um einen Unternehmer handelt, verpflichtet sich dieser Liefergegenstände, die wesentliche Bestandteile des Gebäudes oder des Grundstückes des Auftraggebers geworden sind, bei Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungstermine ARTUS die Demontage der Gegenstände zu erstatten und das Eigentum an den Gegenständen zurück zu übertragen, soweit diese ohne wesentliche Beeinträchtigung des Baukörpers ausgebaut werden können. Dies gilt nicht, sofern dem Auftraggeber zu diesem Zeitpunkt eigene Leistungsverweigerungsrechte zustehen. Die Kosten der Demontage trägt der Auftraggeber.
(3) Werden die von ARTUS eingebrachten Gegenstände als wesentliche Bestandteile mit einem Grundstück oder einem anderen Gegenstand verbunden oder verarbeitet, so tritt der Auftraggeber, soweit dieser Unternehmer ist und falls durch die Verbindung oder Verarbeitung Forderungen oder Miteigentum entstehen , seine Forderungen oder sein Miteigentumsrecht an dem neuen Gegenstand in Höhe der Forderung von ARTUS schon jetzt an ARTUS ab. Der Auftraggeber nimmt die Abtretung an.
10. Unterlagen von ARTUS
(1) Soweit ARTUS dem Auftraggeber Angebote, Kalkulationen, Berechnungen, Zeichnungen, Pläne, Kostenanschläge oder andere Unterlagen zur Verfügung stellt, dürfen diese nicht ohne vorherige Genehmigung durch ARTUS vervielfältigt oder gegenüber Dritten zugänglich gemacht werden. Dies gilt nicht für Dritte, die ihrerseits aus berufsrechtlichen Gründen zur Verschwiegenheit verpflichtet sind sowie für berechtigte Auskunftsverlangen von Behörden oder anderen öffentlichen Stellen.
(2) Falls der Auftraggeber ARTUS keinen Auftrag erteilt, sind sämtliche Unterlagen unverzüglich an ARTUS herauszugeben. Dies gilt auch für angefertigte Kopien der Unterlagen. Wenn dem Auftraggeber die Herausgabe der Unterlagen aufgrund seines eigenen Verschuldens rechtlich oder tatsächlich unmöglich ist, haftet der Auftraggeber gegenüber ARTUS.
11. Alternative Streitbeilegung
ARTUS ist gesetzlich nicht dazu verpflichtet an einem Streitbeilegungsverfahren nach dem Gesetz über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen teilzunehmen und nimmt auch auf freiwilliger Basis nicht an einem solchen Verfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.
12. Gerichtsstand und anwendbares Recht
(1) Für diesen Vertrag gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der auf dieses verweisende Normen des internationalen Privatrechts. Unberührt bleiben zwingende Vorschriften des Staates, in dem Auftraggeber, die Verbraucher sind, ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Im Verkehr mit Verbrauchern innerhalb der Europäischen Union kann auch das Recht am Wohnsitz des Verbrauchers anwendbar sein, sofern es sich zwingend um verbraucherrechtliche Vorschriften handelt.
(2) Soweit es sich bei dem Auftraggeber um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, vereinbaren die Parteien als ausschließlichen Gerichtsstand Hannover, Deutschland.
13. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der weiteren Klauseln sowie der übrigen Vertragsbestandteile zwischen den Parteien davon nicht berührt.
14. Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht nach folgender Maßgabe zu, wobei Verbraucher jede natürliche Person ist, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angaben von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, ARTUS Gesellschaft für Brand- und Wasserschadensanierung mbH, Im Torfstich 5, 30916 Isernhagen, E-Mail: info@artus-sanierung.de, Fax: 05136 – 97 35 – 559 mittels einer eindeutigen Erklärung (zum Beispiel einem mit der Post versandten Brief, Telefax, E- Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden oder selbst den Widerruf formulieren.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung Ihres Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im
Muster Widerrufserklärung
AnARTUS Gesellschaft für Brand- und Wasserschadensanierung mbH
Im Torfstich
5 30916 Isernhagen
Widerrufserklärung
Ich habe mit Ihnen am … [Datum] … einen Vertrag über die Sanierung [Sanierungsobjekt einfügen] geschlossen. Auf die Vereinbarung nehme ich Bezug. Hiermit widerrufe ich meine Willenserklärung.
Bis zum … [Datum] erwarte ich Ihre Bestätigung, dass der Vertrag storniert worden ist.
…, den … Name und Unterschrift des Verbrauchers